Der Bürgerverein Chieming erzielte einen wichtigen Erfolg für die Verkehrssicherheit im Ort: Die Untere Verkehrsbehörde hat am 18.12.2025 eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Chieming (St 2096) erlassen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt künftig dauerhaft und nicht mehr nur zeitlich eingeschränkt. Sie erstreckt sich nun über den gesamten Bereich zwischen den Einmündungen Max-Kurz-Straße und Seitzstraße. Damit wird die nach neuer Gesetzeslage maximal mögliche Strecke beidseits des bestehenden Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) bei der Kirche ausgeschöpft.
Der Entscheidung vorausgegangen war ein Gespräch des Vorstands des Bürgervereins mit der zuständigen Behörde, in dem die Bedeutung einer durchgehenden Geschwindigkeitsreduzierung für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Schulkinder und ältere Menschen, hervorgehoben wurde.
