Am 18. Dezember hat die untere Verkehrsbehörde auf Betreiben des Bürgervereins die verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgrund des Fußgängerüberwegs in der Ortsdurchfahrt Chieming (St 2096) erlassen. Der neuen Gesetzeslage entsprechend gilt Tempo 30 jetzt zeitlich unbegrenzt (statt wie vorher Mo – Fr) und auf der vollen gesetzlich möglichen Strecke beiderseits des Zebrastreifens, d.h. zwischen den Einmündungen Max-Kurz-Straße und Seitzstraße (evtl. sogar bis zur Einmündung „Am Winkelzaun“). Das Staatliche Bauamt wird die Beschilderung entsprechend ändern.
